Allgemeine Mietbedingungen

Die Vermietung von Sportgeräten und Zubehör unterliegt folgenden Bedingungen:

Persönliche Daten

Die personenbezogenen Daten des/der Mieters/in werden zum Zweck der Vertragsdurchführung vom Vermieter für Dritte unzugänglich erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Eine werbliche Verwendung geschieht nur für Zwecke der Eigenwerbung des Vermieters. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf der besonderen gesetzlichen Erlaubnis oder der ausdrücklichen und jederzeit widerruflichen Einwilligung des/der Mieters/in. Der/die Mieter/in hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine/ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten kontaktieren Sie uns bitte unter: Ski-Keller Kaulard & Schroiff GbR, Eicherscheid 41, 52152 Simmerath

Mietpreis

Der Mietpreis für die vereinbarte Mietdauer ist im Voraus bei Übergabe der Mietgegenstände zu bezahlen. Der Mietpreis berechnet sich nach Tagen, wobei angebrochene Tage als ganze Tage berechnet werden.

Reservierung/Stornierungskosten

Reservierungen sind für den/die Mieter/in verbindlich. Falls der/die Mieter/in aus persönlichen Gründen von der Reservierung Abstand nehmen möchte und dies nicht rechtzeitig, d.h. mindestens drei Tage vor dem Abholtermin anzeigt, ist er/sie zur Zahlung von Stornierungskosten in Höhe von 20% des Mietpreises verpflichtet. Dem/der Mieterin bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass dem Vermieter gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Rückgabe/Verzugsschaden

Die Rückgabe der gemieteten Sportgeräte einschließlich Zubehör hat im sauberen und unbeklebten (Aufkleber jeglicher Art) Zustand spätestens am nächsten Öffnungstag nach dem letzten Miettag innerhalb der Öffnungszeiten oder nach einem vereinbarten Rückgabetermin zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe ist der/die Mieter/in für jeden weiteren Tag zur Fortzahlung des Mietzinses laut Preisliste verpflichtet. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache hat der/die Mieter/in keinen Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Mietpreises.

Pflichten der Mieterin/des Mieters

Der Vermieter übergibt dem/der Mieter/in den Mietgegenstand in einwandfreiem Zustand ohne jegliche Beschädigung. Der/die Mieter/in hat dies bei Übergabe zu kontrollieren und dem Vermieter evtl. festgestellte Mängel mitzuteilen.

Der/die Mieter/in verpflichtet sich, die Sportgeräte einschließlich Zubehör nur selbst zu nutzen bzw. nur an die nach dem Mietvertrag berechtigten Personen weiterzugeben. Die Nutzung der Sportgeräte ist nur für private Zwecke gestattet. Der/Die Mieter/in verpflichtet sich weiter die gemieteten Sportgeräte und das Zubehör pfleglich zu behandeln und sie jederzeit in geeigneter Weise vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu schützen. Bei Diebstahl verpflichtet er/sie sich, den Vermieter hiervon umgehend zu unterrichten und den Diebstahl bei der örtlichen Polizeistelle zu melden. Dem Vermieter ist für diesen Fall zudem eine schriftliche Ausfertigung der Anzeige bei der Polizei vorzulegen.

Haftung der Mieterin/des Mieters, Schutzgebühr

Der/die Mieter/in haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an den gemieteten Sportgeräten einschließlich Zubehör entstehen oder durch deren Betrieb verursacht werden, es sei denn, er/sie weist nach, das ihn/sie hieran kein Verschulden trifft. Gleiches gilt im Falle des Verlusts der Mietgegenstände.

Verlangt der Vermieter Schadenersatz, so berechnet sich dieser gemäß der nachfolgend aufgeführten Tabelle. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Vermieter einen höheren Schaden nachweist oder der/die Mieter/in nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

Beruhen Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände auf dem Verschulden eines Dritten, ist der/ die Mieter/in verpflichtet, dem Vermieter alle ihm/ihr vorliegenden Informationen/ Daten zu Verfügung zu stellen, die zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Dritten erforderlich sind.

Sollte der Mieter nicht über eine Skiversicherung verfügen, so kann er durch Zahlung einer Schutzgebühr vor Beginn der Mietdauer beim Vermieter den Mietgegenstand gegen Diebstahl und Beschädigung absichern lassen. Bei Zahlung der Schutzgebühr ist eine Haftung des Mieters für Diebstahl oder Beschädigung der Mietgegenstände ausgeschlossen, vorausgesetzt

a) der Schaden ist tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr (Ortszeit) eingetreten oder
b) die Sportgeräte und Zubehör wurden in der übrigen Zeit (22.00 bis 6.00 Uhr) in einem ortsfesten Raum oder in einem verschlossenen Kraftfahrzeug aufbewahrt.

Die Höhe der Schutzgebühr hängt vom Mietgegenstand ab und kann der nachfolgend aufgeführten Tabelle entnommen werden.

Schutzgebühr

Leih­gebühr 4-8 Tage Schutz­gebühr Schaden­ersatz *
Ski Basic 50 € 10 € 100 €
Ski Allround 65 € 15 € 200 €
Ski Top 80 € 20 € 300 €
Ski VIP 95 € 20 € 400 €
Kinderski 70 - 100 cm 25 € 5 € 50 €
Kinderski 110 - 150 cm 30 € 5 € 50 €
Juniorcarver* 40 € 10 € 100 €
Snowboard Kategorie I 40 € 10 € 100 €
Snowboard Kategorie II 60 € 15 € 200 €
Snowboard Kategorie III 80 € 20 € 300 €
Skischuhe/Boots Kinder bis Gr. 36 15 € 3 € 20 €
Skischuhe/Boots Kinder ab Gr. 37 20 € 5 € 40 €
Skischuhe/Boots Erwachsene 30 € 5 € 75 €
Helm für Kinder/Jugendliche 10 € 2 € 10 €
Helm für Erwachsene 15 € 3 € 20 €
Rückenprotektor Kategorie I 10 € 3 € 30 €
Rückenprotektor Kategorie II 20 € 5 € 40 €
Skistöcke Erwachsene 5 € 10 €

* Der Schadenersatz wird fällig bei Diebstahl oder Bruch, wenn keine Schutzgebühr gezahlt wurde oder keine DSV-Versicherung besteht.

Alle Angaben in Euro, inkl. der gesetzlichen MwSt. Preisliste gültig ab 01.10.2019.

Haftung des Vermieters

Die Rückgabe der gemieteten Sportgeräte einschließlich Zubehör hat im sauberen und unbeklebten (Aufkleber jeglicher Art) Zustand spätestens am nächsten Öffnungstag nach dem letzten Miettag innerhalb der Öffnungszeiten oder nach einem vereinbarten Rückgabetermin zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe ist der/die Mieter/in für jeden weiteren Tag zur Fortzahlung des Mietzinses laut Preisliste verpflichtet. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietsache hat der/die Mieter/in keinen Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Mietpreises.

Rückgabe/Verzugsschaden

Der Vermieter hat die Mieterin/den Mieter auf die ordnungsgemäße Handhabung der Mietgegenstände und die Notwendigkeit personenbezogener Einstellungen des Sportgerätes hingewiesen. Bei Verletzung der hieraus resultierenden Pflichten durch die Mieterin/den Mieter übernimmt der Vermieter keine Haftung.

Für sonstige Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietgegenstände haftet der Vermieter in allen Fällen, in denen er aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, nur, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (= Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf); die Haftung ist insoweit jedoch außer in den Fällen des vorstehenden Satz auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen aus diesem Vertrag ist der Ort des Vermieters. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für diesen Ort zuständige Amtsgericht, sofern die Mieterin/der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, die Mieterin ihren/der Mieter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort der Mieterin/des Mieters zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn die Mieterin/der Mieter Kauffrau/-mann oder eine dem gemäß §38 Abs.1 ZPO gleichgestellte Person ist.

Allgemeines

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam bzw. haben nur Gültigkeit, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt sind. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt weder die Gültigkeit des Mietvertrages noch die übrigen Bestimmungen.

Stand: 07/2019
Ski-Keller Kaulard & Schroiff GbR, Eicherscheid 41, 52152 Simmerath